Die gesetzliche Krankenversicherung wird ab 2027 an mehreren Stellen verändert. Hintergrund sind stark gestiegene Gesundheitsausgaben und erhebliche Finanzierungslücken der Krankenkassen.
Mit dem beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz treten ab 2027 mehrere Änderungen für gesetzlich Versicherte in Kraft.
Einige Leistungen werden reduziert, verschiedene Eigenbeteiligungen steigen und Gutverdiener werden teilweise stärker an der Finanzierung beteiligt.
Wir haben Ihnen die für viele Versicherte besonders relevanten Änderungen zusammengefasst.
Zahnersatz wird weniger bezuschusst
Eine der deutlichsten Änderungen betrifft Zahnersatz. Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur sogenannten Regelversorgung sinkt
|
bisher |
ab 2027 |
|
|
ohne Bonus |
60 % |
50 % |
|
nach 5 Jahren Vorsorge |
70 % |
60 % |
|
nach 10 Jahren Vorsorge |
75 % |
65 % |
Da sich der Festzuschuss an der Regelversorgung orientiert, steigt bei unveränderten Behandlungskosten grundsätzlich der selbst zu tragende Anteil.
Bei höherwertigem Zahnersatz kann die persönliche Mehrbelastung entsprechend größer ausfallen.
Gesetzliche Zuzahlungen steigen
Auch Zuzahlungen zu Medikamenten und verschiedenen anderen Leistungen werden erhöht. Bei Arzneimitteln erhöht sich die Zuzahlung beispielsweise von bisher mindestens 5 und höchstens 10 Euro auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro. Bei einer Krankenhausbehandlung steigt die Zuzahlung von 10 auf 15 Euro pro Tag.
Auch bei Heilmitteln, Hilfsmitteln, Fahrkosten sowie Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen gelten höhere Beträge.
Homöopathische Leistungen werden eingeschränkt
Bereits seit dem 30. Juli 2026 können homöopathische und anthroposophische Arzneimittel für Kinder unter zwölf Jahren nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden.
Zum Jahresende entfallen zudem entsprechende Erstattungsmöglichkeiten über Satzungsleistungen. Ab 2027 müssen homöopathische Behandlungen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Pflanzliche Arzneimittel sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Das Hautkrebsscreening wird nicht einfach abgeschafft
Das Hautkrebsscreening wird zum 1. Januar 2027 nicht ersatzlos abgeschafft.
Für 2028 ist vielmehr eine stärker am individuellen Risiko orientierte Ausgestaltung vorgesehen.
Genaue Regelungen und Veränderungen sind noch abzuwarten.
Gutverdiener zahlen teilweise mehr
Beiträge zur GKV werden nur bis zu einer sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Diese Grenze wird 2027 nicht nur regulär angepasst, sondern zusätzlich um 300 Euro pro Monat angehoben. Wer entsprechend gut verdient, muss deshalb auf einen größeren Teil seines Einkommens Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen.
Für Arbeitnehmer wird die Schwelle zur PKV höher
Arbeitnehmer werden grundsätzlich erst dann versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Anschließend können sie grundsätzlich zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV und einer privaten Krankenversicherung wählen. Auch diese Grenze wird 2027 zusätzlich um 3.600 Euro pro Jahr angehoben.
Dadurch müssen Arbeitnehmer künftig ein höheres Einkommen erzielen, bevor sie aus der Versicherungspflicht der GKV herausfallen.
Wichtig: Diese Einkommensgrenze betrifft vor allem Arbeitnehmer. Für Selbstständige gelten andere Voraussetzungen. Es stimmt daher nicht, dass ab 2027 grundsätzlich jeder Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert wird.
Bedeutet das, dass die PKV jetzt automatisch besser ist?
Nein. GKV und PKV funktionieren nach sehr unterschiedlichen Prinzipien.
Die GKV bietet unter anderem den Vorteil, dass der Gesundheitszustand keinen Einfluss auf die Aufnahme oder den individuellen Beitrag hat. Beiträge orientieren sich grundsätzlich am Einkommen und Kinder können unter den gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert werden. In der PKV lassen sich dagegen je nach Tarif umfangreichere Leistungen vertraglich vereinbaren. Dafür spielen unter anderem Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarifwahl und Familienkonstellation eine größere Rolle.
Ob GKV oder PKV langfristig besser passt, lässt sich deshalb nur individuell beurteilen.
Zusatzversicherungen werden interessanter
Wer in der GKV bleiben möchte oder muss, kann einzelne Versorgungslücken gezielt ergänzen.
Welche Absicherung sinnvoll ist, hängt von den persönlichen Wünschen, bestehenden Ansprüchen und finanziellen Möglichkeiten ab.
Zahnzusatzversicherung
Hochwertiger Zahnersatz kann mit erheblichen Eigenanteilen verbunden sein, weil sich der Kassenzuschuss an der Regelversorgung orientiert. Eine Zahnzusatzversicherung kann je nach Tarif Kosten für Implantate, Inlays oder hochwertige Kronen übernehmen und dadurch mehr finanziellen Spielraum bei der Behandlung schaffen. Durch den geringeren Festzuschuss ab 2027 wird diese Absicherung noch wichtiger.
Ambulante Zusatzversicherung
Kann je nach Tarif Leistungen für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren, Sehhilfen, Arzneimittel und gesetzliche Medikamentenzuzahlungen sowie privatärztliche Behandlungen übernehmen.
Beispielsweise bei Augenärzten, Hautärzten, Orthopäden oder anderen Fachärzten.
Sie ergänzt damit die ambulante Versorgung über die Leistungen der GKV hinaus. Der genaue Leistungsumfang und mögliche Erstattungsgrenzen richten sich nach dem gewählten Tarif.
Stationäre Zusatzversicherung
Ermöglicht je nach Tarif zusätzliche Leistungen im Krankenhaus, etwa Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung oder erweiterte Möglichkeiten bei der Klinikwahl. So lässt sich die stationäre Versorgung stärker an den persönlichen Wünschen ausrichten.
Krankentagegeld
Nach längerer Arbeitsunfähigkeit kann das Einkommen deutlich sinken. Das gesetzliche Krankengeld ist grundsätzlich auf 70 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts und höchstens 90 Prozent des berechneten Nettoarbeitsentgelts begrenzt. Eine Krankentagegeldversicherung kann helfen, die Differenz zum gewohnten Einkommen auszugleichen.
Pflegezusatzversicherung
Im Pflegefall können erhebliche Eigenanteile verbleiben, weil die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernimmt. Eine Pflegezusatzversicherung kann die persönliche Pflegelücke reduzieren und Angehörige sowie eigenes Vermögen finanziell entlasten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein entsprechendes Angebot für eine Zusatzversicherung
oder prüfen die Möglichkeiten für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung.
Senden Sie uns Ihre Angebotsanfrage einfach an:
- Telefon: 08259 948330
- E-Mail: info@hanser-versicherungen.de
- WhatsApp: WhatsApp-Unterhaltung beginnen
Unser Fazit
Die beschlossene Reform verändert die gesetzliche Krankenversicherung in mehreren Bereichen. Sie führt dazu, dass Versicherte an einigen Stellen mehr selbst tragen müssen.
Besonders deutlich wird dies beim Zahnersatz und bei gesetzlichen Zuzahlungen.
Gleichzeitig zahlen manche Gutverdiener höhere Beiträge und Arbeitnehmer müssen künftig eine höhere Einkommensgrenze erreichen, bevor ein Wechsel in die PKV möglich wird.
Weitere Änderungen sind für 2028 vorgesehen, unter anderem bei der Familienversicherung, beim Krankengeld und bei bestimmten Vorsorgeleistungen.
Über diese Änderungen werden wir zu gegebener Zeit gesondert informieren.
Gesetzlich Versicherte sollten sich daher Zeit nehmen für eine persönliche Bestandsaufnahme:
- Welche Leistungen bietet meine GKV?
- Welche Eigenanteile kann und möchte ich selbst tragen?
- Welche Risiken möchte ich zusätzlich absichern?
- Passt mein heutiges Krankenversicherungssystem auch langfristig zu meiner Lebens- und Familiensituation?
Eine gute Beratung beginnt nicht mit der Systemfrage „GKV oder PKV?“, sondern mit der Analyse Ihrer persönlichen Anforderungen an Versorgung, finanzielle Sicherheit und langfristige Planbarkeit.
Dafür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!